BGH, Beschluss vom 2023-09-14 - 2 StR 37/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum14.09.2023
- Aktenzeichen2 StR 37/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision – also das Rechtsmittel des Angeklagten gegen ein Urteil – unbegründet ist. Allerdings werden drei Monate der Freiheitsstrafe als vollstreckt angesehen, weil es Verzögerungen im Verfahren gab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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