Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Verfahrensrüge wegen Absehens von einer Zeugenvernehmung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum12.09.2023
- Aktenzeichen4 StR 179/23
In diesem Urteil geht es um einen Strafprozess wegen Vergewaltigung, in dem der Angeklagte Revision eingelegt hat, also das Urteil überprüfen lassen wollte. Seine Rüge, dass eine Zeugin nicht vernommen wurde, wurde als unzulässig abgelehnt, weil er nicht rechtzeitig dagegen gewehrt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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