Absehen vom Vorwegvollzug wegen Erreichens des Halbstrafenzeitpunktes durch Anrechnung der Maßregelvollzugsdauer
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum27.09.2023
- Aktenzeichen5 StR 433/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gefangener nicht vorzeitig einen Teil seiner Strafe absitzen muss, da die Zeit, die er in einem Therapieprogramm verbracht hat, ausreicht, um ihn früher auf die Freiheit zu setzen. Das Gericht hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt und keinen Fehler gefunden.
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