Compliance & Regulatory Monitor

Absehen vom Vorwegvollzug wegen Erreichens des Halbstrafenzeitpunktes durch Anrechnung der Maßregelvollzugsdauer

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gefangener nicht vorzeitig einen Teil seiner Strafe absitzen muss, da die Zeit, die er in einem Therapieprogramm verbracht hat, ausreicht, um ihn früher auf die Freiheit zu setzen. Das Gericht hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt und keinen Fehler gefunden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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