Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe: Konkurrenzverhältnis
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.10.2023
- Aktenzeichen6 StR 311/23
In diesem Fall hat ein Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Verden Berufung eingelegt, das ihn wegen Mord und unerlaubtem Besitz sowie Führen einer Schusswaffe verurteilt hatte. Teile der Verurteilung wurden jedoch aufgehoben, weil nicht genügend Beweise für den Besitz der Waffe vorliegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26