BGH, Beschluss vom 2023-09-26 - 5 StR 350/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum26.09.2023
- Aktenzeichen5 StR 350/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag eines Angeklagten auf Wiederherstellung eines Zustands, der es ihm ermöglicht hätte, seine Revision gegen ein Urteil einzureichen, abgelehnt wurde. Der Angeklagte war wegen Drogenhandels verurteilt worden und hatte seine Frist zur Begründung der Revision versäumt.
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