Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Weitergabe von Ecstasy-Tabletten zum Einkaufspreis
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum23.08.2023
- Aktenzeichen2 StR 244/23
In diesem Urteil wurde ein Mann wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Er hatte Ecstasy-Tabletten zum Einkaufspreis an Bekannte abgegeben, was nicht als eigennütziges Handeltreiben gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.