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BGH, Beschluss vom 2023-08-31 - 5 StR 159/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts überprüft, das einen Angeklagten wegen mehrerer Straftaten, darunter versuchter Totschlag und Nötigung, verurteilt hat. Der BGH hat entschieden, dass die Verurteilung wegen Bedrohung nicht zulässig ist und hat den Schuldspruch entsprechend geändert.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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