BGH, Beschluss vom 2023-09-26 - VI ZB 48/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.09.2023
- AktenzeichenVI ZB 48/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass verschiedene Rechtsbehelfe des Antragstellers unzulässig sind. Insbesondere wurden die Ablehnungsgesuche gegen einen Richter und eine Justizamtsinspektorin abgelehnt.
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