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BGH, Beschluss vom 2023-10-10 - 2 StR 270/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte nicht zu einer Hauptverhandlung über seine Berufung (Revision) vorgeführt werden muss. Der Angeklagte wurde wegen Störung der Totenruhe verurteilt, weil er den Kopf eines Verstorbenen abgetrennt und am Gericht abgelegt hat.

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