Compliance & Regulatory Monitor

Anfechtung der Einziehungsanordnung; abschöpfbare Vermögensvorteile in Form von Steuerersparnissen

In diesem Urteil hat das Landgericht Augsburg entschieden, dass ein Angeklagter, der mit falschen Rechnungen gearbeitet hat, keine Steuerersparnisse von der Einziehung des erlangten Geldes abziehen kann. Es wurde festgelegt, dass die Einziehung der Vermögenswerte nicht mit den Steuerschulden des Täters verknüpft ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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