BGH, Beschluss vom 2023-09-20 - 3 StR 302/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum20.09.2023
- Aktenzeichen3 StR 302/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg unbegründet war. Es gab keine Rechtsfehler, obwohl das Verfahren über ein Jahr lang nicht gefördert wurde und somit eine Verzögerung stattgefunden hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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