Erforderliche Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum12.09.2023
- Aktenzeichen2 StR 199/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass jemand für den Handel mit Drogen bestraft werden kann, wenn er dabei eigennützig handelt, das heißt, wenn er Gewinn oder persönlichen Vorteil anstrebt. Ein Gericht hat ein vorheriges Urteil aufgehoben und die Sache zurück an eine andere Kammer verwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.