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BGH, Beschluss vom 2023-10-10 - 2 StR 64/21

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten zurückgewiesen wird. Er hatte behauptet, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil keine mündliche Verhandlung zu seiner Revision stattfand.

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