BGH, Beschluss vom 2023-10-10 - 2 StR 64/21
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.10.2023
- Aktenzeichen2 StR 64/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten zurückgewiesen wird. Er hatte behauptet, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil keine mündliche Verhandlung zu seiner Revision stattfand.
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