BGH, Beschluss vom 2023-10-10 - 2 StR 64/21
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.10.2023
- Aktenzeichen2 StR 64/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten zurückgewiesen wird. Er hatte behauptet, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil keine mündliche Verhandlung zu seiner Revision stattfand.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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