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BGH, Beschluss vom 2023-10-04 - 3 StR 287/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Computerbetruges in 13 Fällen, versuchten Computerbetruges in neun Fällen und Hehlerei schuldig ist. Die Strafe wurde auf zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe festgelegt, und der Wert der erlangten Gelder wurde auf 4.436,70 € festgesetzt.

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