BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - 5 StR 466/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum24.10.2023
- Aktenzeichen5 StR 466/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen unzulässig ist. Der Angeklagte hatte sich wegen Raubes und Diebstahls verantworten müssen und wollte die Entscheidung anfechten, konnte dies aber nicht rechtzeitig tun.
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