BGH, Beschluss vom 2023-10-25 - 4 StR 83/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum25.10.2023
- Aktenzeichen4 StR 83/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte schuldig ist, weil er mit Drogen gehandelt und dabei auch Minderjährige gefährdet hat. Die Revision, also der Widerspruch des Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil, wurde abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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