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BGH, Beschluss vom 2023-11-01 - 6 StR 492/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau nicht begründet ist und daher abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass das vorherige Urteil keinen Schaden durch Änderungen von Feststellungen zum Angeklagten erlitten hat.

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