BGH, Beschluss vom 2023-11-01 - 6 StR 492/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.11.2023
- Aktenzeichen6 StR 492/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau nicht begründet ist und daher abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass das vorherige Urteil keinen Schaden durch Änderungen von Feststellungen zum Angeklagten erlitten hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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