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BGH, Beschluss vom 2023-11-07 - 5 StR 525/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Revision, also der Einspruch des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, nicht erfolgreich war. Allerdings wurde der zu zahlende Betrag, den der Angeklagte an den Staat zahlen musste, von 14.532,27 Euro auf 14.273,75 Euro gesenkt.

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