BGH, Beschluss vom 2023-11-07 - 5 StR 525/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.11.2023
- Aktenzeichen5 StR 525/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Revision, also der Einspruch des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, nicht erfolgreich war. Allerdings wurde der zu zahlende Betrag, den der Angeklagte an den Staat zahlen musste, von 14.532,27 Euro auf 14.273,75 Euro gesenkt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26