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BGH, Beschluss vom 2023-11-08 - 4 StR 149/23

In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge eines Verurteilten verworfen. Der Verurteilte hatte geltend gemacht, dass ihm bei einem früheren Urteil nicht ausreichend Gehör gewährt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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