BGH, Beschluss vom 2023-11-08 - 4 StR 149/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum08.11.2023
- Aktenzeichen4 StR 149/23
In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge eines Verurteilten verworfen. Der Verurteilte hatte geltend gemacht, dass ihm bei einem früheren Urteil nicht ausreichend Gehör gewährt wurde.
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