BGH, Beschluss vom 2023-11-21 - 5 StR 528/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2023
- Aktenzeichen5 StR 528/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird die Revision eines Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil abgelehnt. Das bedeutet, dass das originale Urteil des Landgerichts Berlin bleibt, wie es ist, da kein Fehler zu Gunsten des Angeklagten festgestellt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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