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BGH, Beschluss vom 2023-12-05 - 5 StR 546/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin unzulässig ist. Das bedeutet, dass sie ihr Rechtsmittel nicht anfechten durfte, weil sie nicht klar dargelegt hat, welches Ziel sie mit der Revision verfolgt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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