BGH, Beschluss vom 2023-11-15 - 6 StR 419/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.11.2023
- Aktenzeichen6 StR 419/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um eine Revision, die ein Angeklagter eingelegt hat. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Potsdam teilweise geändert und den Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen in vier Fällen für schuldig erklärt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl