Einziehung des Wertes von Taterträgen nur bei tatsächlicher Verfügungsgewalt über Gegenstand
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.11.2023
- Aktenzeichen6 StR 469/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass man den Wert von illegalen Gewinnen nur einziehen kann, wenn man tatsächlich über diese Gegenstände verfügen konnte. Zudem wurde eine Rückverweisung für einen Angeklagten angeordnet, um zu prüfen, ob er in eine Therapieeinrichtung eingewiesen werden sollte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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