BGH, Beschluss vom 2023-11-21 - 5 StR 386/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2023
- Aktenzeichen5 StR 386/23
In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass einige Gegenstände, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren stehen, nicht eingezogen werden. Dazu gehören ein Elektroimpulsgerät und mehrere rauschgiftverdächtige Substanzen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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