BGH, Beschluss vom 2023-11-29 - AK 83/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.11.2023
- AktenzeichenAK 83/23
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Untersuchungshaft einer Person, die in Verdacht steht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, fortgesetzt wird. Die Haftprüfung wird in drei Monaten erneut stattfinden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl