Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt bei überwiegendem Hang für Anlasstat
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2023
- Aktenzeichen5 StR 412/23
Ein Gericht hat entschieden, dass die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht rechtmäßig war. Diese Entscheidung wurde aufgehoben, weil nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass seine Straftaten überwiegend aufgrund seiner Drogenabhängigkeit begangen wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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