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BGH, Urteil vom 2023-11-21 - 5 StR 247/23

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten abgelehnt, der wegen schwerer räuberischer Erpressung und anderer Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass die Einbeziehung früherer Strafen in die Gesamtstrafe rechtmäßig war.

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