BGH, Beschluss vom 2023-12-12 - 6 StR 431/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.12.2023
- Aktenzeichen6 StR 431/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs geht es um eine Anhörungsrüge, die ein Verurteilter eingereicht hat, nachdem seine Revision zu einem Urteil des Landgerichts nur teilweise Erfolg hatte. Der BGH hat die Rüge zurückgewiesen und festgestellt, dass keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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