BGH, Beschluss vom 2023-11-28 - 1 StR 292/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.11.2023
- Aktenzeichen1 StR 292/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung des Urteils eines niedrigeren Gerichts, des Angeklagten unbegründet war. Er wurde wegen schwerwiegender Straftaten, darunter Kindesmissbrauch und Besitz von kinderpornographischen Materialien, verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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