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BGH, Beschluss vom 2023-11-29 - 1 StR 392/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wert von Drogen, die ein Angeklagter verkauft hat, in Höhe von 97.750 € eingezogen wird. Eine vorherige Entscheidung des Landgerichts hatte einen höheren Betrag von 98.200 € festgelegt.

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