BGH, Beschluss vom 2023-11-29 - 1 StR 392/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.11.2023
- Aktenzeichen1 StR 392/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wert von Drogen, die ein Angeklagter verkauft hat, in Höhe von 97.750 € eingezogen wird. Eine vorherige Entscheidung des Landgerichts hatte einen höheren Betrag von 98.200 € festgelegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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