BGH, Beschluss vom 2026-01-13 - 1 StR 415/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.01.2026
- Aktenzeichen1 StR 415/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, da das Gericht bei der Strafbemessung nicht ausreichend die Bemühungen des Angeklagten zur Aufklärung der Straftaten bedacht hat. Der Angeklagte wurde zuvor wegen schwerer sexueller Straftaten verurteilt.
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