Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung: Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes beim gezielten Schlag mit einer leeren Flasche ins Gesicht
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.11.2023
- Aktenzeichen2 StR 59/23
In diesem Fall geht es um zwei Angeklagte, die einen Mann mit einer Glasflasche angegriffen haben. Das Gericht hat entschieden, dass die Angeklagten wegen versuchten Totschlags verurteilt wurden, weil sie den Tod des Opfers als mögliche Folge ihrer Handlung in Kauf genommen haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl