Feststellung künftiger immaterieller Schäden im Adhäsionsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.03.2026
- Aktenzeichen2 StR 454/25
In diesem Urteil geht es um die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und die Frage, ob der Angeklagte für zukünftige immaterielle Schäden des Geschädigten aufkommen muss. Das Gericht hat entschieden, dass die Feststellung künftiger immaterieller Schäden im laufenden Verfahren nicht zulässig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.