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BGH, Beschluss vom 2023-01-11 - 1 StR 345/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten, der wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen verurteilt wurde, teilweise erfolgreich war. Die Entscheidung über die Einziehung von 43.200 Euro, die das Gericht angeordnet hat, bleibt jedoch offen und wird getrennt behandelt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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