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Zuständigkeit für Entscheidung über Aussetzung des Strafrests zur Bewährung

In diesem Urteil geht es darum, welches Gericht für die Aussetzung eines Teils der Freiheitsstrafe eines Verurteilten zuständig ist. Das Landgericht Freiburg wurde als zuständig festgelegt, da der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in einer Haftanstalt in deren Bezirk war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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