Urheberrechtsverletzungen bei Wechsel von IP-Adressen und Prüfung der Gegenstandsbewertung im Einzelfall
- ArtUrteil
- BrancheIT
- Datum12.01.2023
- AktenzeichenI ZR 108/20
In diesem Urteil ging es darum, ob der Beklagte durch Wechsel seiner IP-Adresse die Urheberrechte einer Klägerin verletzt hat. Der Senat wies die Anhörungsrüge der Klägerin zurück und stellte klar, dass die Klägerin nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Beklagte die verletzenden Handlungen begangen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.