BGH, Beschluss vom 2023-03-15 - 5 StR 552/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum15.03.2023
- Aktenzeichen5 StR 552/22
Das Gericht hat die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen, was bedeutet, dass das vorherige Urteil des Landgerichts Hamburg bestehen bleibt. Zudem wurde entschieden, dass der Angeklagte 1.116.993,25 Euro zurückzahlen muss, da es sich um die Einnahmen aus seiner Straftat handelt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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