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BGH, Beschluss vom 2023-03-01 - 4 StR 376/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen Körperverletzung verurteilt wurde, keine Fehler aufwies. Das Landgericht Bochum kam zu der Auffassung, dass der Angeklagte seine Notwehr nicht richtig ausgeübt hat, da der Angriff des Opfers bereits beendet war, als er einen weiteren Stich setzte.

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