BGH, Beschluss vom 2023-02-28 - 4 StR 452/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum28.02.2023
- Aktenzeichen4 StR 452/22
In diesem Fall hat ein Mann wegen Drogenhandel und Besitz von Drogen eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren bekommen. Die Entscheidung, ihn nicht in eine Entziehungsanstalt zu bringen, wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26