Berücksichtigung der alkoholbedingten Enthemmung bei der Strafrahmenwahl zu Gunsten des Angeklagten sowie bei der anschließenden Strafrahmenverschiebung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.04.2023
- Aktenzeichen6 StR 517/22
In diesem Fall wurde ein Angeklagter wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht hatte die Strafe gemildert, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt durch Alkohol beeinflusst war.
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