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BGH, Beschluss vom 2023-04-19 - 2 StR 70/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil aufgehoben, das gegen eine Person wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls ergangen ist. Der BGH hat entschieden, dass die Einziehung von 4.000 Euro, die aus den Straftaten stammt, nicht richtig behandelt wurde, da bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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