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BGH, Beschluss vom 2023-04-13 - 5 StR 560/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen der angeklagten Personen gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen ohne rechtliche Mängel verworfen werden. Es wurden auch Geldbeträge in Höhe von 27.200 Euro, 8.450 Euro und 6.300 Euro als Einziehungsbeträge festgelegt, für die die Angeklagten gesamtschuldnerisch haften.

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