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BGH, Beschluss vom 2023-04-26 - 4 StR 346/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Strafe für einen Angeklagten, der mit Drogen gehandelt hat, teilweise bestehen bleibt. Der Angeklagte muss den Wert der Drogen, die er verkauft hat, in Höhe von 13.100 Euro sowie als Mitschuldner zusätzlich 3.250 Euro zahlen.

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