(Wirksamkeit einer Preisanpassung eines Fernwärmeversorgers)
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenVIII ZR 239/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Preisanpassung bei einem Fernwärmeliefervertrag nicht einfach einseitig von dem Anbieter eingeführt werden kann. Zudem wurde festgestellt, dass der Kläger kein Recht auf Rückzahlung von zu viel gezahltem Geld für die Jahre 2015 bis 2018 hat, da die Preise nicht über dem ursprünglich vereinbarten Preis lagen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.