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BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 5 StR 81/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Einziehung von Vermögen, das der Angeklagte durch den Handel mit Drogen erworben hat, nur teilweise rechtens war. Der Betrag, den er einziehen muss, wurde auf 6.060 Euro festgelegt, da nicht in allen Fällen ein Verkaufsabschluss nachgewiesen werden konnte.

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