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BGH, Beschluss vom 2023-07-05 - 5 StR 237/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen abgewiesen. Es geht darum, dass einer der Angeklagten rund 31.250 Euro als Teil des Wertes von Taterträgen zu zahlen hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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