BGH, Beschluss vom 2023-06-15 - IX ZB 11/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.06.2023
- AktenzeichenIX ZB 11/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine bestimmte Rechtsbeschwerde unzulässig ist. Das bedeutet, dass die Antragstellerin nicht gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts vorgehen konnte, da das Gesetz dies nicht erlaubt.
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