Strafurteil: Unbestraftheit als gewichtiger Strafzumessungsgrund
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum27.09.2023
- Aktenzeichen4 StR 211/23
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen des Weiterleitens von kinderpornographischen Inhalten an andere bestraft. Das Gericht hat die Anzahl der Taten auf 17 korrigiert und das ursprüngliche Urteil in Bezug auf die Strafhöhe aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.