Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren im Rechtsmittelverfahren
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.10.2023
- Aktenzeichen6 StR 198/22
In diesem Urteil geht es um die Festlegung eines Geldbetrags, den ein Verurteilter an eine Geschädigte zahlen muss. Der Betrag wurde auf 27.500 Euro festgesetzt, weil es eine Entscheidung über die Verantwortung des Täters für Schmerzensgeld gab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.