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BGH, Beschluss vom 2023-10-05 - AK 56/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs geht es um die Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten, der verdächtigt wird, sich an terroristischen Aktivitäten des "Islamischen Staates" in Syrien beteiligt zu haben. Der Beschuldigte ist seit März 2023 in Haft und es wurde entschieden, dass die Haft weitere drei Monate dauern wird, während die Ermittlungen laufen.

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